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Vorsorge

Der beste Weg zur Selbstbestimmung

Zugegeben, das ist ein Thema, das man gerne verdrängt, denn über den eigenen Tod nachdenken, wer möchte das schon. Wir möchten Ihnen an diesem Punkt trotzdem nahe legen über dieses Thema einmal nachzudenken, denn…

Was regelt der Bestattungsvorsorgevertrag?

Ganz auf die eigenen Bedürfnisse angepasst kann ein Bestattungsvorsorgevertrag alle Einzelheiten der eigenen Bestattung bis ins kleinste Detail beinhalten oder auch nur eine grobe Richtung vorgeben.

Grundsätzlich sind hier folgende Punkte zu klären:

All diese Punkte können besprochen und geklärt werden. Aber auch weiterreichende Inhalte können Bestandteil des Vertrages sein, wie z.B. die Grabpflege, oder das Grabmal. Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich auch, wie und evtl. von wem die Bestattung bezahlt werden soll. Hier kommt der Punkt Treuhandvertrag ins Spiel.

Am besten erläutert in Form eines Beispiels:
Sie regeln Ihre letzten Dinge, legen eine Erdbestattung in einem Reihengrabfest, mit einer vorangehenden Trauerfeier und definieren dies in einem Bestattungsvorsorgevertrag. Des Weiteren entscheiden Sie sich für einen schlichten Grabstein mit Inschrift und eine Grabeinfassung.

Die Grabstätte soll während der Ruhezeit von 25 Jahren gärtnerisch gepfl egt werden und drei mal jährlich frische Blumen erhalten. Um dieses Beispiel in Zahlen zu fassen, nehmen wir eine Summe von 12.000 EUR an, inkl. der Grabstätte und der Bestattung, die notwendig wäre, um diese Leistungen komplett für 25 Jahre zu erbringen. Die Summe wird anhand einer detaillierten Kostenaufstellung errechnet, immer ausgehend vom aktuell gültigen Preis.

Die Gesamtsumme von 12.000 EUR wird nun, nach Abschluss des Vorsorgevertrages, auf ein Treuhandkonto eingezahlt und dort als Ihr Kapital verwaltet und verzinst. Es dient ab sofort nur noch dem im Vertrag beschriebenen Zweck und kann somit für andere Kosten, z.B. Heimaufenthalt oder Pflegekosten nicht mehr angerechnet oder verbraucht werden.

Das zweckgebundene Kapital ist somit Schonvermögen im Sinne des Sozialhilferechts.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, bestehende Sterbegeldversicherungen auf den Treuhandvertrag zu übertragen, so dass zu Lebzeiten nicht das volle Kapital aufgebracht werden muss, sondern nur der Differenzbetrag zu den Versicherungen.

Wie sagt es schon die Fernsehwerbung: Nehmen Sie Ihr Geld mal selbst in die Hand! Es ist gar nicht so schwer. Der Werbeslogan passt hervorragend auf das Thema Bestattungsvorsorge und Treuhandvertrag.

Vorsorgen ist gut, nur muss die Finanzierung der eigenen Wünsche auch gesichert sein, und das ist heute gar nicht mehr so einfach. Natürlich, die Ersparnisse auf der Bank reichen aus für eine gute Beerdigung und für das Grab. Was passiert aber, wenn der Pflegefall eintritt, der Aufenthalt in einem Pflegeheim unumgänglich wird?

Ganz einfach: Seniorenheime kosten Geld, und solange eigenes Geldvorhanden ist, wird auch der Staat keinerlei Zuschüsse gewähren. Das Ersparte wird aufgebraucht. Somit werden die Kosten für Bestattung und die Grabstätteunüberschaubar und gehen später zu Lasten der Hinterbliebenen, denenman eigentlich nicht zur Last fallen wollte, oder?

Auch, wenn ein einfacher Vorsorgevertrag Ihren Willen bekundet, so wird er Ihre Ersparnisse nicht vor dem Zugriff Dritter schützen können. Hier kommt ein wichtiger Faktor der Vorsorge ins Spiel – Der Treuhandvertrag!

Unter die Erde kommt jeder… – das ist völlig richtig, die Frage ist nur wie. Wenn Ihnen das „WIE“ egal ist, brauchen Sie an diesem Punkt nicht weiterzulesen, wenn doch, eine kurze Erklärung:

Menschen, die keinerlei Angehörige haben bzw. keine Angehörigen haben, die sich um eine angemessene Bestattung kümmern würden, werden durch das Ordnungsamt des Sterbeortes bestattet. Im Volksmund sprechen wir hier von einem Armenbegräbnis, denn:

Egal, wie man selbst finanziell gestellt ist, das Ordnungsamt ist verpflichtet den günstigsten Weg für eine Bestattung zu wählen. Angehörige und Freunde haben keinerlei Einfluss auf den Ablauf. Im Normalfall geht man hier den Weg der Feuerbestattung ohne eine Trauerfeier und mit einer anonymen Beisetzung. Ein Vorsorgevertrag kann dies verhindern – denken Sie mal darüber nach.